Berufssprachkurse (DeuFö) mit Abschlusszertifikat
Seit Mitte 2016 gibt es das Angebot in der beruflichen Sprachförderung – DeuFö (Deutschförderung gemäß § 45a AufenthG). Der Spracherwerb liegt im allgemeinen und fachsprachlichen Bereich. Alle Module schließen mit einer Zertifikatsprüfung (Deutsch-Test für den Beruf) ab.
Zielsetzung
Das Programm stärkt die sprachlichen Kompetenzen von Teilnehmenden, um sie besser in den hiesigen Arbeitsmarkt zu integrieren oder um ihnen die Teilnahme an Weiterbildungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Zielgruppe
• Personen, die arbeitsuchend gemeldet sind oder Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen
• Personen mit Sprachförderbedarf, die sich in einer Ausbildung oder im Anerkennungsverfahren befinden
• Bürger:innen der Europäischen Union
• Deutsche mit Migrationshintergrund
• Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten mit einer guten Bleibeperspektive
Aufbau der Module
Die Module umfassen in der Regel 400-500 Unterrichtsstunden (UE) und zielen darauf ab, allgemeine und berufssprachliche Deutschkenntnisse zu verbessern. Die Kurse werden in Vollzeit besucht und enden mit einer anerkannten Zertifikatsprüfung. Die Spezialmodule können im Rahmen eines beruflichen Anerkennungsverfahrens belegt werden. Hier variiert der Unterrichtsumfang je nach Kurs.
Qualifizierung
DeuFö beinhaltet Basis- und Spezialmodule, die folgendermaßen aufgeteilt sind:
Basismodule:
• B1- auf B2-Niveau (500 UE)
• B2- auf C1-Niveau (400 UE)
Spezialmodule:
• A2- und B1-Niveau (400 UE)
Spezialkurse:
• Kurse für Auszubildende/Beschäftigte und Menschen in EQJ
Sozialpädagogische Betreuung
Alle Kurse mit den Niveaustufen bis einschließlich B1 werden sozialpädagogisch betreut. Die sozialpädagogische Unterstützung hat folgende Ziele:
• Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenzen
• Einzelfallhilfe
• Krisenintervention
Regelungen zur Teilnahme
Vor Beginn des Kurses ist die Ausstellung einer Berechtigung notwendig. Diese Berechtigung händigt Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren erhalten die Berechtigung direkt vom BAMF. Anschließend erfolgt eine Beratung zu freien Kursplätzen und ggf. eine sprachliche Einstufung.
Kosten
Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die neben ihrer Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG erhalten, haben einen Eigenbeitrag von 50 % (2,32 EUR pro Unterrichtseinheit) zu leisten.
Weitere Informationen
Anastasia Zenz
a.zenz@siegen-wittgenstein.de
0271 333-1516
